Versicherungsanstalten / Versicherungen

Versicherungsanstalt Berlin

Nach dem staatlichen Zusammenbruch am 08.05.1945 wurden in Berlin alle Sozialversicherungsträger stillgelegt. Auf der Grundlage der Anordnung des Magistrats von Berlin über den Wiederaufbau der Sozialversicherung vom 14.07.1945 wurde mit Wirkung vom 01.07.1945 an die Versicherungsanstalt Berlin (VAB) mit Sitz im früheren Ost-Berlin errichtet, die die Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung als Einheitsversicherung durchführte.

Mit Ausnahme der Beschäftigten im Eisenbahnbetrieb, für die die sowjetische Militärverwaltung die Versicherung geregelt hatte – waren grundsätzlich alle Beschäftigten sowie Gewerbetreibenden und sonstigen Selbständigen bei der VAB pflichtversichert. Voraussetzung für die Versicherungspflicht war, dass die Beschäftigtengegen Entgelt tätig waren. Für die Sozialversicherung wurde in der Zeit vom 01.07.1945 bis 31.12.1950 ein einheitlicher Beitrag in Höhe von 20 % des Bruttoverdienstes erhoben, und zwar je 10 % vom Arbeitnehmer und vom Arbeitgeber. Die Beitragsentrichtung erfolgte in der Zeit vom 01.07.1945 bis 31.12.1946 im Lohnabzugsverfahren und vom 01.01.1947 bis 31.12.1950 im Markenverfahren. Von der Verpflichtung, Beitragsmarken für die Beschäftigten zu verwenden, waren nach einer Sonderregelung alle Betriebe mit mehr als 10.000 Beschäftigten befreit; das gleiche galt für die Stadtverwaltung und die Firmen AEG, Osram und Siemens. Diese Arbeitgeber bescheinigten lediglich auf der Versicherungskarte die Beschäftigungszeiten und die hierfür abgeführten Beiträge.

 
Die Beitragsentrichtung der Gewerbetreibenden und sonstigen Selbständigen erfolgte vom 01.07.1945 bis 31.12.1946 entweder durch Bareinzahlung oder durch Überweisung auf die Konten der VAB und vom 01.01.1947 bis 31.12.1950 durch Verwendung von Beitragsmarken. Unständig Beschäftigte hatten die Beiträge durch Bareinzahlung bei der für ihren Wohnort zuständigen Verwaltungsstelle der VAB zu entrichten. Die Beiträge waren vom 01.07.1945 bis 30.09.1946 allein von dem Versicherten und ab 01.10.1946 von dem Versicherten und der Stadt Berlin - anstelle des Arbeitgeberanteils – aufzubringen. Die Versicherungskarte 1948 wurde bis etwa Herbst 1949 unter Verwendung von Einlagebögen weiter benutzt. Anschließend wurden neue Kartenmuster "Versicherungskarte Nr. ... für Beschäftigte" unter Wiedereinführung der laufenden Kartennummerierung ausgegeben.

Die freiwillige Versicherung konnte als Vollversicherung oder Teilversicherung erfolgen. Die Vollversicherung erstreckte sich auf die Kranken-, Renten- und Unfallversicherung, die Teilversicherung auf die Kranken- oder Rentenversicherung. Aus dem Aufdruck auf den Marken ist die gewählte Versicherungsart zu ersehen. Für die Rentenversicherung sind nur die Marken mit dem Aufdruck R oder R + K zu berücksichtigen.
Die VAB führte die Sozialversicherung in der Zeit vom 01.07.1945 bis 31.01.1949 für Gesamt-Berlin durch. In der Zeit vom 01.02.1949 an wurde die Sozialversicherung aufgrund der Spaltung der VAB in VAB-Ost und VAB-West für Beschäftigte in West-Berlin und Beschäftigte in Ost-Berlin getrennt durchgeführt.