Versicherungsanstalten / Versicherungen



Versicherungsanstalten / Versicherungen

Nach dem Zweiten Weltkrieg herrschte zunächst vielfach Unsicherheit über die Zukunft der Versicherungswirtschaft, wenn auch der Gesetzgeber in Thüringen dort bereits am 1. November 1945 die Liquidation aller privaten Versicherungsunternehmen angeordnet hatte. Gleichzeitig begann hier und in anderen Ländern und Provinzen der SBZ der Aufbau von öffentlich-rechtlichen Landesversicherungsanstalten, welche in den folgenden Jahren zu Allbranchengesellschaften mit Monopolstatus ausgebaut wurden.

Zeitgleich gab es jedoch „Ausnahme- Übergangsregelungen“ zur zeitweiligen Weiterführung und späteren Übernahme der bisher geltenden privaten Versicherungen. Die Sowjetische Militäradministration (SMAD) begann schon bald, die zunächst föderal aufgeteilten Zuständigkeiten im neuen Deutschen Aufsichtsamt für das Versicherungswesen zu zentralisieren.

1947 erfolgte die Einführung eines einheitlichen Systems der Sozialversicherung für Arbeiter und Angestellte [Durch Befehl Nr. 28 der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland (SMAD) vom 28. Januar 1947]. Mit der Gründung der DDR im Oktober 1949 wurde die Sozialversicherung für Arbeiter und Angestellte in Artikel 16 der DDR-Verfassung verankert. Zwei Jahre später erfolgte mit einer Verordnung des Ministerrats der DDR vom 26. April 1951 die Übertragung der politischen und organisatorischen Zuständigkeit für die SV von den Sozialversicherungsanstalten der Länder an den FDGB dessen Rolle später auch im Artikel 45 der DDR-Verfassung von 1968 festgelegt war (vergleiche Markenseite FDGB).

Nach Gründung der DDR hat die SED ab 1950 diese Politik weitergeführt, in die Arbeit der Landesversicherungsanstalten eingegriffen und Ende 1952 schließlich die DVA gegründet.

Der DVA fiel angesichts der Wirtschaftspolitik der DDR immer mehr die Aufgabe zu, den Geldüberhang bei der Bevölkerung abzuschöpfen und dem Staatshaushalt zuzuführen.
Um dieses Ziel zu erreichen, durfte die DVA trotz der weit verbreiteten Skepsis in Partei und Regierung gegenüber der Existenzberechtigung der Versicherung im Sozialismus umfangreich Werbung betreiben.

Im Jahre 1956 übertrug die SED-Führung der DVA zudem die Sozialversicherung der Bauern, Handwerker, selbständigen Erwerbstätigen, Unternehmer und Freiberufler.

Für die Kranken- und Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten war die Sozialversicherung (SV) der Gewerkschaft (FDGB) zuständig. Der Beitragssatz für Lohn-/Gehaltsempfängers zur Sozialversicherung betrug 20 % des Bruttoverdienstes, höchstens 120 Mark/Monat. Der Beitrag wurde je zur Hälfte vom Beschäftigten und dem "Arbeitgeber" getragen. Da die daraus berechnete Rentenhöhe maximal 600 Mark/Monat betragen konnte, wurde 1972 die Freiwillige Zusatzrente (FZR) in zwei Stufen eingeführt: bis 1400 Mark und bis zum gesamten Monatseinkommen versicherbar. Außerdem existierten weitere betriebliche und behördliche Zusatzrentenversicherungen sowie eine Intelligenz-Rente (für Hochschullehrer und Mediziner).

Es gab für die allermeisten Belange von Privatpersonen und -haushalte nur eine Einheitsversicherung, was bei der Schadensregulierung besonders von Haftpflichtschäden sehr praktisch war. Dies war die Deutsche Versicherungs-Anstalt die im Jahre 1969 in Staatliche Versicherung der DDR umbenannt wurde. Diese Einrichtung mit dem Staat als haftendem Part versicherte zu moderaten Preisen z.B.:

  • Gebäude und Wohnhäuser, Kraftfahrzeuge, Haftpflichtrisiken, Reisegepäckversicherungen u.a.
  • Lebensversicherungen (auch als so genannte "Aussteuerversicherung")
  • Unfallversicherungen, Krankenversicherung (nur für Selbständige)

Überblick zur Entwicklung der Staatlichen Versicherung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR):

  • Ab Mai 1945 Aufbau von öffentlich-rechtlichen "Landesversicherungsanstalten" in den Ländern der Sowjetischen Besatzungszone:
    - Sachsen und
    - Thüringen sowie den Provinzen
    - Brandenburg,
    - Mecklenburg/Vorpommern und
    - Sachsen-Anhalt.

    1947 erfolgte die Einführung eines einheitlichen Systems der Sozialversicherung für Arbeiter und Angestellte (FDGB)
  • 1952 Gründung der "Deutschen Versicherungs-Anstalt" (DVA) aus den bisherigen fünf Landesversicherungsanstalten.
  • 1956 Übertragung der Sozialversicherung der Bauern, Handwerker, selbständigen Erwerbstätigen, Unternehmer und Freiberufler auf die DVA.
  • 1969 Fusion der DVA mit der Vereinigten Großberliner Versicherungsanstalt (staatlicher Versicherer für Ost-Berlin) zur "Staatlichen Versicherung der DDR".
  • 1990 Gründung der "Staatlichen Versicherung der DDR in Abwicklung".
  • [Zusammenarbeit der Staatlichen Versicherung mit der Allianz AG München in der gemeinsam neu gebildeten  "Deutschen Versicherungs-AG" und der "Deutschen Lebensversicherungs-AG"].
    1998  Eingliederung der Deutschen Versicherungs-AG in die Allianz AG.
    2007  Auflösung der "Staatlichen Versicherung der DDR in Abwicklung" zum 31.12.2007]