Freier Deutscher Gewerkschaftsbund (FDGB)

 
Bemerkung:

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden in der Sowjetischen Besatzungszone auf Anordnung der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland fünf Länder als Verwaltungseinheiten eingerichtet. (Bis zur Auflösung Preußens 1947 wurde im Falle Sachsen-Anhalts und Brandenburgs auch von Provinzen gesprochen.) Die Länder Mecklenburg, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Thüringen und Sachsen bildeten ab 1949 die größeren Verwaltungseinheiten der DDR.

Anfang Juli 1952 proklamierte die II. Parteikonferenz der SED den Aufbau des Sozialismus in der DDR. Im Zuge dieser Entwicklung wurde beschlossen, den Staatsaufbau nach sowjetischem Vorbild umzugestalten, um eine bessere Kontrolle zu erreichen (Demokratischer Zentralismus) und die Länder als Reste der föderalen Ordnung aufzulösen. Durch das Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Ländern in der Deutschen Demokratischen Republik vom 23. Juli 1952 wurde den Ländern auferlegt, in ihrem Gebiet die Kreise neu zu gliedern und mehrere Kreise zu Bezirken zusammenzufassen. Anschließend sollten die Landesregierungen ihre Aufgaben auf die neuen Bezirke übertragen. Diese Vorgaben wurden in den Ländern durch entsprechende Gesetze vom 25. Juli 1952 umgesetzt. Aus 132 Kreisen wurden 217 (→ Kreisreformen in der DDR). Sie wurden in 14 Bezirken zusammengefasst. Die Landtage lösten sich auf, und ihre Mitglieder wurden entsprechend ihrem Wohnsitz zu Mitgliedern der neuen Bezirkstage.

Dem strukturellen Änderungen im Staatsaufbau wurden die oranisatorischen Änderungen innerhalb der Massenorganisationen (also auch den Gewerkschaften) angepasst. Damit erfolgte auch eine Vereinheitlichung der Gewerkschaftsdokumente