Komitee für
Touristik und Wandern (KTW) |
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Komitee
für Touristik und Wandern |
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Die Jugendherbergen und Wanderquartiere in der DDR waren staatliche Einrichtungen. Die eigentlichen DDR-Jugendherbergen und Wanderquartiere waren aber ideologisch als sozialistische Erziehungsstätten konzipiert und wurden nicht direkt in den Weltverband („ehemals“ International Youth Hostel Federation IYHF, heute Hostelling International (HI), integriert, sie unterstanden der Abteilung Volksbildung des jeweiligen Rats des Bezirkes. Die Liste der Jugendherbergen und ständigen Wanderquartiere enthielt, geordnet nach Bezirken der DDR alle Einrichtungen. Grundlage für die Eintragungen bildeten die regionalen Jugendherbergsverzeichnisse, die in unregelmäßigen Abständen erschienen. Das Kürzel der jeweiligen Jugendherberge bestand aus einem Buchstaben für den Bezirk (der mit den DDR-Kfz-Kennzeichen korrespondierte) und einer zweistelligen Ziffer. Beispielsweise „T 02 für die JH „Glückauf“ in Elterlein. Die Ziffern in dieser Liste stimmten nicht mit den ursprünglichen Jugendherbergsnummern überein. (JH: Jugendherberge, JTH: Jugend-Tourist Hotel, JEZ: Jugend-Erholungszentrum) Am 22. November 1956 wurde auf Beschluss des ZK der SED das Komitee für Touristik und Wandern gegründet. Die Aufgaben bestanden hauptsächlich in der Organisation von Jugendreisen, Erholungsreisen und Ferienlagern innerhalb der DDR. Dabei wurde unter anderem geholfen, alle touristischen Maßnahmen deFDJ, des FDGB und des DFD, des Kulturbundes, des DRK, des DTSB und der Pionierorganisation zu koordinieren. Den Planungs- und Kontrollbedürfnissen einer sozialistisch verwalteten Gesellschaft gemäß, wurde auch das „Kulturgut“ Touristik vorwiegend staatlich organisiert. Das KTW war an die Jugendabteilung des Ministerrates der DDR angegliedert, jedoch nicht offiziell weisungsbefugt. Das Komitee war zusätzlich an der Herausgabe von Wanderkarten, Reiseführern und der Zeitschrift "Unterwegs" beteiligt. Das KTW koordinierte auch die X. Weltfestspiele 1973. Seinen Sitz hatte das Komitee im selben Gebäude, wie der Zentralrat der FDJ, dem Berliner Zollernhof. Auf dem VIII. Parteitag der SED 1971 forderte E. Honecker, künftig alles „für das Glück des Volkes zu tun“; dazu zählte auch die Steigerung des Tourismus und somit unter anderem die „Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik“ zu bewältigen. In der Verfassung von 1974 hieß es in Artikel 18: Dessen Aufgaben übernahm das von der FDJ eingerichtete Jugendreisebüro "Jugendtourist". Ab dem 1. Januar 1985 wurde das Reisebüro der Freien Deutschen Jugend (FDJ), „Jugendtourist“, offizielles Mitglied der IYHF. Über diese Mitgliedschaft von Jugendtourist konnten ausländische IYHF-Mitglieder in ausgewählten, internationalen Begegnungsstätten der DDR übernachten, und DDR-Bürger erhielten die Möglichkeit, den internationalen Jugendherbergsausweis zu nutzen.
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