Deutscher Judo-Verband (DJV)



Deutscher Judo-Verband der DDR

Nach dem Zweiten Weltkrieg untersagten die Besatzungsmächte deutschen Bürgern die Ausübung von Kampfsportarten. Um den systematischen Aufbau des Sports zu organisieren, wurde am 1. Oktober 1948 in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) der Deutsche Sportausschuss (DS) gegründet.

In der SBZ trainierten bis dahin einige Judo- und Jiu-Jitsu-Anhänger, wahrscheinlich deutlich weniger als 900 Sportler, heimlich in sogenannten Gymnastikgruppen. Die Verbotszeit überstand Judo in der SBZ als Randsportart vor allem an Hoch- und Fachschulen bei der Sportlehrerausbildung, im Studentensport und im Rahmen des Dienstsports der Deutschen Volkspolizei.

Nachdem schon Ende 1948 in Sachsen und Berlin kleinere Judoturniere stattgefunden hatten, wurde 1949 die Sportart Judo in die Abteilung Schwerathletik des DS aufgenommen. Am 24. und 25. Juni 1950 fanden in Dresden die ersten Judo-Einzelmeisterschaften in der DDR statt. Anfangs waren im DS ca. 900 Judoka organisiert. Bei den von 1950 an jährlich stattfindenden Judo-Meisterschaften wurden die Wettkampfregeln ständig verbessert und internationalen Standards angepasst.
Im Oktober 1950 nahm die Deutsche Hochschule für Körperkultur (DHfK) in Leipzig den Lehrbetrieb auf und die Sportart Judo wurde in die Lehrpläne des Sportlehrer-Studiums aufgenommen. Damit erhielt Judo in der DDR einen Entwicklungsimpuls, der sich in den folgenden Jahren auszahlte.
In Zürich wurde 1952 die Sektion Judo des DS unter Vorbehalt der weiteren organisatorischen Entwicklung des Judosports in Deutschland als provisorisches Mitglied in die EJU aufgenommen.

Aus der gesamtdeutschen Mannschaftsmeisterschaft, die Anfang Mai 1954 in Ost-Berlin ausgetragen wurde, gingen die Freitaler vor dem TSV München-Ost als Sieger hervor. Auf Grund des Alleinvertretungsanspruchs des „Deutschen Judo-Bundes“ ruhten ab Dezember 1954 die offiziellen, innerdeutschen Sportbeziehungen der Judoka.
Der Deutsche Judo-Verband der DDR (DJV) wurde am 19. April 1958 in Leipzig mit dem Ziel gegründet, den Judosport in den seit April 1957 bestehenden Deutschen Turn- und Sportbund (DTSB) einzugliedern. Der DJV übernahm als Nachfolger der Sektion Judo die Mitgliedschaft in der EJU und trat kurz nach seiner Gründung dem DTSB als Sportverband bei.
Der Bann der politisch motivierten Isolation des DJV konnte bis 1960 nach und nach gebrochen werden. Zur EM 1960 in Amsterdam erhielten die DDR-Judoka die Starterlaubnis in einem NATO-Staat.

Der Perspektivplan des DJV bis 1972 sah die Förderung des Judos an den Hochschulen und Universitäten vor. Judo wurde in den Jahren 1965/1966 Teil des obligatorischen Studentensports. Dazu führte der DJV Lehrgänge zur Ausbildung der Hochschul-Sportlehrer und -Trainer durch. Diese Lehrgänge fanden großen Zulauf, da viele Hochschulsportgemeinschaften (HSG) eine Judo-Sektion hatten.

Die Konzentration der besten männlichen Judoka in wenigen Leistungszentren (SC Dynamo Hoppegarten, ASK Vorwärts Frankfurt/Oder und SC Leipzig) führte ab 1974 im internationalen Leistungsvergleich zu immer besseren Ergebnissen. 
Obwohl seit 1966 DDR-Meisterschaften der Frauen stattfanden, wurden weibliche Judoka nicht in Leistungszentren der Sportclubs übernommen. Ohne diese Förderung blieb den Frauen im DJV die Tür zum internationalen Höchstleistungssport genauso verschlossen wie jenen Judomännern, die nach strenger Leistungsauswahl nicht in einen der Sportclubs aufgenommen wurden.

Judo wurde in den 1970er Jahren in die Lehrpläne für den Sportunterricht der Schulen aufgenommen. Grundlage dafür waren Trainingsprogramme, die der DJV mit Sportwissenschaftlern der DHfK ausgearbeitet hatte und systematisch weiterentwickelte.