Deutscher Anglerverband (DAV)



Deutscher Anglerverband der DDR

Der Deutsche Anglerverband der DDR (DAV) wurde am 14. September 1954 gegründet und war ein Zusammenschluß der Sportangler zur Organisierung des Trainingsbetriebes und der Wettkämpfe im Sportangeln. Er war dem Deutschen Turn- und Sportbund (DTSB) kooperativ angeschlossen. Am 28. September 1957 trat der DAV dem Internationalen Sportfischer-Verbandes (CIPS) bei.

In dem Fischereigesetz vom 02. Dezember 1959 bzw. der Binnenfischereiordnung vom 07. Dezember 1959 wurden wichtige Rahmenbedingungen für die Ausübung des Angelns geschaffen. Jeder, der angeln wollte, mußte die Bestimmungen kennen und einhalten. 1960 führte der DAV erstmals die einheitliche Angelberechtigung für alle Angelgewässer des Verbandes ein.

Die notwendigen allgemeinen Angelberechtigungen erlaubten nur den Einsatz von Friedfischangeln. Für den Fang von Raubfischen und Salmoniden war eine entsprechende Qualifikation erforderlich. Nach Ablegung der mit der Qualifikation verbundenen Prüfung wurde die Marke "Raubfischqualifikation" bzw. "Salmonidenqualifikation" in das Mitgliedsbuch geklebt.