Demokratischer Frauenbund Deutschland (DFD)

  


Demokratischer Frauenbund Deutschland


Der Demokratische Frauenbund Deutschlands (DFD) war eine Organisation in der SBZ bzw. DDR.

Aus den DFD-Landesverbänden in den westl. Besatzungszonen/BRD wurde 1952 ein eigenständiger Verband, der 1957 in der Bundesrepublik verboten wurde.                        

Der DFD wurde auf dem Deutschen Frauenkongress für den Frieden vom 7. bis 9. März 1947 im Berliner Admiralspalast gegründet.

Hervorgegangen ist die DFD aus den am 30. Oktober 1945 gegründeten antifaschistischen Frauenausschüssen. Anwesend waren 811 Frauen aus der damals sowjetisch besetzten Zone, 104 Frauen aus den westlichen Besatzungszonen, sowie ausländische Gäste. Am 8. März 1951 erfolgte die Gründung des DFD in der Bundesrepublik, wo aber kurze Zeit später ein Verbot erfolgte.

Der DFD verstand sich als Erbe der Frauenbewegung. Die zunächst antifaschistische, demokratische, parteipolitisch und religiös unabhängige Organisation entwickelte sich schnell zu einer Massenorganisation im Gefolge der SED.

Der DFD war im Demokratischen Block der Nationalen Front eingegliedert und stellte anteilmäßig Abgeordnete für die Volkskammer und ab 1952 auch in den Bezirks- und Kreistagen. Dem Auftrag nach sollte sich der DFD gemäß der Verfassung für die Gleichberechtigung der Frau einsetzen. Er wirkte am „Gesetz zum Schutz von Mutter und Kind und über die Rechte der Frau“ mit, das am 27. September 1950 verabschiedet wurde. Nach dem 1. Frauenkongress 1964 kümmerte er sich verstärkt um Frauen, um sie fürs Berufsleben zu gewinnen.

Nach der Wiedervereinigung Deutschlands wandelte sich der DFD 1990 in den Demokratischen Frauenbund e.V. (dfb) um und unterhält seitdem Landesstellen in den fünf ostdeutschen Ländern und in Berlin. Neben seinen anderen Zielen (Förderung des demokratischen Gemeinwesens, organisiert arbeitsmarktpolitische Maßnahmen, Förderung von Toleranz und Völkerverständigung) ist der dfb zuständig für Organisation und Unterhalt von Frauenhäusern.