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Die Jagd in der DDR, seitens der SED unter der Bezeichnung Volksjagd propagiert, war dem 1953 verkündeten „Gesetz zur Regelung des Jagdwesens“ unterworfen, das die Bewirtschaftung des Wildes und das subjektive Jagdrecht in die Hände des Staats legte. Die Jagd in der DDR und der Bundesrepublik Deutschland unterschied sich deshalb vor allem hinsichtlich des gesetzlichen Regelungssystems. Der Bindung des Rechts zu Jagen an das Grundeigentum in der Bundesrepublik (Revierjagdsystem) stand in der DDR das Volksjagdrecht gegenüber.

Die Jagdflächen wurden vom Staat zur Verfügung gestellt. Das 1953 veröffentlichte Jagdgesetz der DDR wurde mit den Worten „die Jagd gehört dem Volke“ kommentiert. Aufgrund der Angst, dass eine Volksbewaffnung die Alleinherrschaft der SED bedrohen könnte, wurde dem Waffenbesitz von Jägern enge Grenzen gesetzt. Büchsen wurden nur zeitweise eng begrenzt den in Jagdgenossenschaften organisierten Jägern zur Verfügung gestellt und waren im Gegensatz zu Flinten kaum zugänglich. Daher musste Schalenwild mit Flintenlaufgeschossen erlegt werden. Eine Bürgerjagd im Sinne einer breiten Anteilnahme von Bürgern am Jagdwesen kam nicht auf.

In der DDR-Presse wurde ein starker Gegensatz der Volksjagd zur „Bonzenjagd“ in der Bundesrepublik als Folge des Kapitalismus propagiert. In den DDR-Jagdgesellschaften selbst herrschten nach Aussagen ehemaliger DDR-Jäger weitgehend egalitäre Verhältnisse. Das – in manchen Aspekten – durchaus feudal anmutende Jagd- und Forstwesen in der DDR bewahrte eine ganze Reihe von jagdlichen Traditionen einschließlich spezifischer Uniformen und Musik. Auf die anfangs verpönten weidmännischen Rituale wurde aus rein praktischen Gründen (etwa beim Signalwesen) nicht verzichtet.

Der gesetzlich manifestierte Zwiespalt im Jagdwesen der DDR führte letztlich zu einer Teilung in ein öffentliches und ein geheimes (Sonder-)Jagdwesen. Das geschossene Wild musste zudem als Eigentum des Volkes bei der staatlichen Wildannahmestelle abgeliefert werden.

Eine direkte Folge der auf Trophäen und große Jagdstrecken ausgerichteten Jagdpraxis in der DDR waren ein deutlich überhöhter Wildbestand und millionenschwere Wildschäden in der Land- und Forstwirtschaft.