Akademie der Wissenschaften der DDR

   


Akademie der Wissenschaften der DDR

Die Akademie der Wissenschaften der DDR, bis 1972 als Deutsche Akademie der Wissenschaften zu Berlin (DAW) bezeichnet, war die bedeutendste Forschungsinstitution der Deutschen Demokratischen Republik (DDR).

Sie wurde 1946 offiziell eröffnet und setzte zumindest teilweise die Tradition der Preußischen Akademie der Wissenschaften fort. Die Akademie war sowohl eine Gelehrtengesellschaft (Gelehrtensozietät), bei der die Verleihung der Mitgliedschaft durch Zuwahl eine wissenschaftliche Anerkennung darstellte, als auch, im Unterschied zu vielen anderen Akademien der Wissenschaften, Trägerorganisation einer Forschungsgemeinschaft außeruniversitärer Forschungsinstitute. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde sie mit dem SMAD-Befehl Nr. 187 vom 1. Juli 1946, dem 300. Geburtstag von Leibniz, wieder eröffnet.

Die Akademie sollte als „höchste wissenschaftliche Institution“ Forschungsinstitute für bestimmte Forschungsaufgaben gründen und erhalten. Traditionelle Arbeitsformen, wie wissenschaftliche Kommissionen und Unternehmungen, blieben daneben bestehen. Mit dem SMAD-Befehl Nr. 309 vom 18. Oktober 1946 wurden der Akademie erste Institute und Einrichtungen angegliedert. Am 27. Juni 1947 übergab die SMAD der Akademie das Medizinisch-Biologische Institut in Berlin-Buch. Ende 1949 unterhielt die Akademie neben den Kommissionen und Unternehmungen bereits 23 Institute und 4 Laboratorien.

Die Situation war in den Anfangsjahren sehr schwierig. Die Bestimmungen des Alliierten Kontrollratsgesetzes Nr. 25 vom 29. April 1946 führten zu einer Überwachung sämtlicher naturwissenschaftlicher Forschungen, die zudem genehmigungspflichtig waren. Die Akademie wurde in den Mangeljahren bis Anfang der 1950er Jahre immer stärker für die Aufbauarbeit eingenommen. Die Lage der Intelligenz sollte durch Privilegien verbessert werden, um so die Abwanderung von qualifiziertem Personal in die westlichen Zonen zu verhindern, Fachkräfte aus dem Westen anzulocken und eine loyale Haltung der Intelligenz zum bestehenden System in der DDR zu erreichen.

Die große Bedeutung der Akademie für die wirtschaftliche Entwicklung der DDR führte ab 1951 zu folgenden Strukturen: Die Leitung der Akademie oblag dem Präsidenten (Einzelleitung) und dem Präsidium (kollektive Leitung). Zur Leitung gehörte der Präsident, die beiden Vizepräsidenten und der Generalsekretär. Die Akademie unterstand dem Ministerrat der DDR, der die Dienstaufsicht ausübte. Der Akademie-Präsident war nicht Mitglied des Ministerrates, und die zentralen Leitungsorgane der Akademie gehörten nicht zum Staatsapparat.

In den Folgejahren kam den naturwissenschaftlich-technischen Instituten und Einrichtungen eine große Bedeutung bei der Lösung der permanenten volkswirtschaftlichen Probleme der DDR zu. Am Beginn der Akademiereform im Jahr 1968 verfügte die Akademie über 65 Institute und Einrichtungen. Der traditionelle Schwerpunkt der Arbeit hatte sich auf den naturwissenschaftlich-technischen Bereich verlagert, der auch in der Folgezeit etwa 90 % des Gesamtpotentials der Akademie ausmachen sollte. Die Akademiereform von 1968 bis 1972 führte zu einer völligen Neugestaltung der Organisationsstruktur der Akademie. Im Jahr 1969 setzte zudem die auftragsgebundene Forschung und aufgabenbezogene Finanzierung ein, die die Arbeit der Akademie langfristig und tiefgehend beeinflusste. Ein 1970 gefasster Beschluss des Staatsrates forderte von der Akademie, wissenschaftlich-technische Pionier- und Spitzenleistungen zu erbringen, durch die das Prinzip "Überholen ohne einzuholen" verwirklicht werden sollte.

Die Akademie verfügte vor ihrer Abwicklung im Jahre 1991/92 über rund 60 Zentralinstitute beziehungsweise Institute und etwa 20 Einrichtungen (Akademie-Verlag, Druckereien, Zentrales Archiv, Kustodie, Wissenschaftliches Informationszentrum, Hauptbibliothek, diverse Dienstleistungsbetriebe und weitere), die vorwiegend in Berlin, Potsdam, Dresden, Leipzig Jena, und Halle (Saale) ansässig waren.

Insgesamt hatte die Akademie 1988 rund 24.000 Mitarbeiter, davon nahezu 10.000 Wissenschaftler, die anderen Mitarbeiter waren Laboranten, Facharbeiter, Verwaltungsfachkräfte u. a. Etwa die Hälfte der gesamten Mitarbeiter war in Berlin tätig.
In grober Einteilung wurde in der Akademie jeweils zu einem Drittel Grundlagenforschung, angewandte Forschung (beides in eigener Verantwortung) und Auftragsforschung vorwiegend für die Industrie durchgeführt. Im Jahr 1985 verpflichtete eine Verordnung des Ministerrats die Akademie, den größeren Teil ihres Forschungspotenzials für Verträge mit der Industrie, der Landwirtschaft, dem Gesundheitswesen, mit Bereichen, die für Hoheitsaufgaben verantwortlich waren, u. a. einzusetzen und über diese finanzieren zu lassen. Diese Vertragsforschung wurde in den folgenden Jahren auf über 50 Prozent ausgedehnt. 1988 verfügte die Akademie über einen Jahresetat in Höhe von 1,24 Milliarden M.