Solidarität




Solidaritätskomitee der DDR

Das Solidaritätskomitee der DDR (kurz: die Solidarität) war eine Organisation in der DDR, die die verschiedenen  Entwicklungs- hilfeaktivitäten in der DDR koordinierte.

Ihre Arbeit diente der wirtschaftlichen Entwicklung der Länder der Dritten Welt und der Durchsetzung der DDR-Außenpolitik. Das Komitee war direkt abhängig vom Zentralkomitee der SED, war aber im Rahmen der Liga für Völkerfreundschaft der DDR eine juristisch eigen-ständige Organisation und unterlag nicht dem Weisungsrecht der Regierung. Da es in der DDR kein Ministerium für Entwicklungshilfe gab, wurden staatliche Hilfsmaßnahmen durch Beschlüsse des Ministerrates und des Sekretariats des ZK der SED in die Wege geleitet.

Es wurde am 22. Juli 1960 in Ost-Berlin als Solidaritätskomitee für Afrika gegründet. Von 1964 bis 1973 erweiterte es als Afro-Asiatisches Solidaritätskomitee seinen Wirkungsbereich. Zum Solidaritätskomitee der DDR gehörten u. a. ein Bereich Afrika/Asien, seit 1965 ein Vietnam-Ausschuss und seit 1973 ein Chile-Zentrum. 

Das Solidaritätskomitee der DDR finanzierte sich aus Spenden der Bevölkerung, die durch kollektive Spendenaktionen in Betrieben (meist durch Sammlungen des FDGB, deren Mitglieder neben ihrem Beitrag einen mehr oder weniger freiwilligen Solidaritätsbeitrag zahlten) und Spenden auf freiwilliger Basis zusammenkamen. Diese finanziellen Mittel wurden und in einem Solidaritätsfonds gesammelt.

Über den Verband Bildender Künstler der DDR wurden mehrfach künstlerische Arbeiten initiiert, deren Ertrag in diesen Fonds floss. 1970 bis 1978 wurden 1,4 Milliarden Mark der DDR aufgebracht. Im Jahr 1980 wurden mehr als 300 Millionen Mark akquiriert.
Das Solidaritätskomitee koordinierte auch die Aktionen von anderen gesellschaftlichen Organisationen.

Als Nachfolgeorganisation wurde am 6. Oktober 1990 der Solidaritätsdienst International e. V. gegründet. Die größten Solidaritätsprojekte der DDR wurden nach der Wiedervereinigung von der Bundesrepublik übernommen und im Verlauf der 1990er Jahre schrittweise den jeweiligen Staaten übertragen.