Für die Bahneinrichtungen wurde die Bezeichnung Deutsche Reichsbahn beibehalten, weil :
- Ein Befehl der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland (SMAD), der die Deutsche Reichsbahn beauftragte, den geregelten, schienengebundenen Güter- und Personenverkehr im Gebiet der SBZ wieder aufzunehmen (Befehl Nr. 8 der Transportabteilung der SMAD)
- Mit Zustimmung der Westalliierten wurden die gesamten Anlagen in den drei Westsektoren Berlins von der Deutschen Reichsbahn betrieben. Das betraf auch die S-Bahn in den drei Westsektoren von Berlin. Nach dem ersten Berliner S-Bahn-Streik im Sommer 1949 wurden der Reichsbahn jedoch auf alliierte Anordnung die Nutzungsrechte des nicht unmittelbar dem Betrieb dienenden Vermögens und Liegenschaften in West-Berlin entzogen.
- Die DDR war sich nicht sicher, ob sie in West-Berlin die Betriebsrechte behielte, würde sich der Name der Deutschen Reichsbahn ändern. Es bestand die Befürchtung, dass einer DDR-Staatsbahn, wie auch immer sie firmiert hätte (Deutsche Staatsbahn oder Deutsche Bahn lauteten u. a. die Vorschläge), die Rechte hätten verweigert werden können. Für die DDR war es auch propagandistisch wichtig, die DR-Strecken in West-Berlin als eigenes Territorium deklarieren zu können. Dies führt bis zur Wiedervereinigung 1990 immer wieder zu Streitigkeiten zwischen östlichen, westlichen und alliierten Behörden. Auch spielten Vermögenswerte der DR im Ausland, worüber sich DB und DR stritten, eine Rolle, den Namen zu behalten. Dies betraf besonders die Servicegesellschaft MITROPA..
Die Fahrpreise im Personenverkehr lagen bei 8 Pfennig pro Kilometer für die zweite Wagenklasse und 11,6 Pfennig pro Kilometer für die erste Klasse plus Zuschlägen für Eil-, D- und Expresszüge. |